Für die geleisteten Einsätze berechnen wir Ihnen 34,50 € pro Stunde, ggf. zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von 0,50 € pro Kilometer (Fahrten während des Einsatzes). Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad gemäß des elften Sozialgesetzbuches und ihre Angehörigen können die von uns angebotenen Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Monatlich wird ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125,-- € in Form von Sachleistungen bereitgestellt, der Ihnen dann von der Pflegekasse erstattet wird. Außerdem besteht für die in Pflegegrad 2 – 5 eingestuften Personen die Möglichkeit, 40% des Sachleistungsbetrages für haushaltsnahe Dienstleistungen umzuwandeln.
Es ist auch gut zu wissen, dass der Entlastungsbetrag, der noch nicht in Anspruch genommen wurde, bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden kann, bevor er verfällt.
Wir legen großen Wert darauf, dass Sie als Klient/in möglichst immer dieselbe Mitarbeiter/in zugeteilt bekommen, damit auch ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Hier ist zu erwähnen, dass ich, Mechthild Siepe, als erfahrene Krankenschwester und Heilpraktikerin meinen Mitarbeiter/innen als fachliche Beratung und Begleitung jederzeit zur Seite stehe. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall unserer Mitarbeiter/innen wird selbstverständlich für entsprechenden Ersatz gesorgt. Sollte Ihrerseits der Fall eintreten, einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen zu können, bitte ich Sie, uns dieses spätestens 1 Tag vorher mitzuteilen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Werden Termine erst kurz vorher oder gar nicht abgesagt, sehen wir uns gezwungen, Ihnen einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 20,-- € in Rechnung zu stellen. Durch die Flexibilität unserer Angestellten wird es uns sicherlich gelingen, die Arbeitseinsätze Ihren Wünschen entsprechend zu planen.